Berufsbezeichnung: Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Arbeitsgebiet
Steuerfachangestellte arbeiten vor allem bei Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten,
Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern, in Steuerberatungs-,
Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften.
Ein wichtiges Aufgabengebiet umfasst die Buchführung, die Lohn-
und Gehaltsabrechnung sowie die Vorbereitung und Erstellung von Jahresabschlüssen.
Ein weiteres wichtiges Aufgabengebiet ist das Anfertigen von Steuererklärungen
für Privatpersonen und Unternehmen, insbesondere hinsichtlich Umsatz-,
Einkommen-, Körperschaft-, Vermögen- und Gewerbesteuer.
Steuerfachangestellte arbeiten mit der Finanzverwaltung und anderen Behörden zusammen. Mit
Mandanten werden Gespräche und Korrespondenzen geführt. Zu den
Aufgaben der Fachangestellten zählt desweiteren die Erledigung der
Büro- und Verwaltungsarbeiten.
Berufliche Fähigkeiten
Im Aufgabenbereich Rechnungswesen:
Kontenrahmen auswählen und Kontenpläne aufstellen, Konten eröffnen,
Geschäftsvorfälle kontieren, buchen und Konten abschließen,
sachliches Überprüfen von Kontierungen seitens der Mandanten, Lohn-
und Gehaltsabrechnungen erstellen, Lohn- und Gehaltskonten führen sowie
die notwendigen Nachweise und Anmeldungen erstellen, Vorbereiten und Erstellen
von Jahresabschlüssen sowie Auswertung der Rechnungslegung, Kontrollieren
und Erläutern der mittels Datenverarbeitungsanlagen erstellten Auswertungen
Im Aufgabenbereich Steuerwesen:
die steuerlich relevanten Sachverhalte klären, Steueranmeldungen erstellen,
Steuererklärungen (Umsatz-, Einkommen-, Gewerbe- und Vermögensteuererklärung)
anfertigen, Steuerbescheide prüfen und erläutern, Einsprüche
beim Finanzamt einlegen
Im Aufgabenbereich Büro- und Verwaltungsarbeiten:
Postein- und -ausgänge bearbeiten, Akten und Register anlegen und führen,
Fachbibliotheksarbeiten durchführen, Termin- und Fristenkalender führen,
Schriftsätze anfertigen, Unterlagen für Gesprächstermine mit
Mandanten oder mit der Finanzverwaltung vorbereiten
Besondere Anforderungen:
Die Fachangestellten führen ihre Aufgaben im Rahmen des Berufsrechts
verantwortungsbewusst und selbstständig durch.
Von Bedeutung sind das Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge,
die Fähigkeit zur Kooperation und Kommunikation inner- und außerhalb
der Praxen, sicherer Umgang mit Gesetzes- und Fachtexten sowie das Beherrschen
der modernen Informations- und Kommunikationstechniken.