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Abmahnmissbrauch - Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs

Der Deutsche Bundestag hat am 10.9.2020 den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs beschlossen, dem der Bundesrat am 9.10.2020 zustimmte. Das Gesetz soll zur Eindämmung des Abmahnmissbrauchs führen. Davon sind insbesondere Selbstständige sowie kleinere und mittlere Unternehmen betroffen. Das Gesetz betrifft u. a. folgende Kernpunkte:

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