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Schuldrechtsreform - Auswirkung auf das Arbeitsrecht

Neben anderen Bereichen hat die Schuldrechtsreform auch Auswirkungen auf das Arbeitsrecht. Die nachfolgenden Punkte sollen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen geben.

In der Praxis hat die zum 1.1.2002 in Kraft getretene Schuldrechtsreform zunächst nur Auswirkungen auf Arbeitsverträge, die nach diesem Datum abgeschlossen wurden. Ab dem 1.1.2003 muss dieses Recht jedoch auch auf "Altverträge" angewandt werden.

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