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Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz: Neue Regeln durch das Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften

Das sog. Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz enthielt zunächst im Wesentlichen eine Anpassung deutscher Steuervorschriften an das Recht der Europäischen Union und an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Später wurden Teile des eigentlich gescheiterten Jahressteuergesetzes 2013 aufgenommen. Wesentliche Teile des Gesetzes traten nunmehr zum 30.6.2013 in Kraft. Neben den in der Juli-Ausgabe erwähnten Einschränkungen bei den sog. "Cash-GmbHs", den Begrenzungen der Möglichkeiten für Immobilienunternehmen durch Anteilstausch über sog. RETT-Blocker die Grunderwerbsteuer zu vermeiden und dem Streichen des als "Goldfinger" bezeichneten Steuersparmodelles mittels An- und Verkauf von Gold über Firmen nach ausländischem Recht wurden noch viele weitere Änderungen und Neuregelungen beschlossen. Nachfolgend wollen wir Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Steuervorschriften geben.
Neben den aufgeführten Neuregelungen bzw. Änderungen enthält das Gesetz noch eine Fülle weiterer Anpassungen, deren Ausführung den Rahmen dieses Schreibens sprengen würden. In den nächsten Informationsschreiben werden wir Sie detaillierter über einzelne relevante Änderungen informieren.

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