Steuerlexikon
Beitragsbemessungsgrenzen 1995
Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Betrag bis zu dem vom sozialversicherungspflichtigen Entgelt Beiträge für die verschiedenen Bereiche der Sozialversicherung berechnet und abgeführt werden. Es gibt jeweils unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie für die Renten- und Arbeitslosenversicherung.Beitragsbemessungsgrenzen pro Monat in DM | Ost | West |
Krankenversicherung | 4.800 | 5.850 |
Pflegeversicherung | 4.800 | 5.850 |
Renten-, Arbeitslosenversicherung | 6.400 | 7.800 |
Geringfügigkeitsgrenze | 470 | 580 |
Beitragsbemessungsgrenzen pro Jahr in DM | Ost | West |
Krankenversicherung | 57.600 |
70.200 |
Pflegeversicherung | 57.600 | 70.200 |
Renten-, Arbeitslosenversicherung | 76.800 | 93.600 |
Beitragssätze in % | Ost/West | |
Krankenversicherung je 1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
individuell nach Krankenkasse | |
Pflegeversicherung je 1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
1,0 | |
Rentenversicherung je 1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
18,6 | |
Arbeitslosenversicherung 1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
6,5 |
Hinweis:
Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Bürozeiten:
Montag - Donnerstag: 08:00 - 17:00 UhrFreitag: 08:00 - 13:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung