Telefon: 0381 491190 Termin vereinbaren
Datenschutz Impressum
Steuerlexikon Steuerlexikon

Steuerlexikon

Förderung des ehrenamtlichen Engagements wurde verbessert

Mit dem Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz will der Gesetzgeber das Ehrenamt stärken und Vereine, Stiftungen und andere gemeinnützige Organisationen von Bürokratie entlasten. Dazu wurden folgende Maßnahmen beschlossen:
*Anmerkung: Durch die gesetzlichen Änderungen - insbesondere im Zusammenhang mit der Erhöhung der Ehrenamtspauschale und der Übungsleiterpauschale - bedürfen viele "Vereinssatzungen" ggf. einer Anpassung. Lassen Sie sich vor der Anpassung beraten!
Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurden für die Zeit ab 1.1.2021 der Übungsleiterfreibetrag von 2.400 auf 3.000 ? und die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 ? im Jahr erhöht.

Hinweis:
Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Bürozeiten:

Montag - Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Mandanteninformationen
SCHULZ & PARTNER Steuerberatungsgesellschaft mbH | Koch-Gotha-Str. 1 | 18055 Rostock | Tel. 0381 491190