Telefon: 0381 491190 Termin vereinbaren
Datenschutz Impressum
Steuerlexikon Steuerlexikon

Steuerlexikon

Arbeitnehmerweiterbildung - Bildungsurlaub

Unter Bildungsurlaub wird die vom Arbeitgeber bezahlte Freistellung des Arbeitnehmers zur Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme verstanden.

Der Gesetzgeber schuf Möglichkeiten, bei denen der Arbeitnehmer die Weiterbildung nicht ausschließlich selbst finanzieren muss. Im Rahmen von Landesgesetzen haben Arbeitnehmer Anspruch auf jährlichen Bildungsurlaub. Der Anspruch auf Bildungsurlaub ist an verschiedene Kriterien geknüpft:

Hinweis:
Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Bürozeiten:

Montag - Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Mandanteninformationen
SCHULZ & PARTNER Steuerberatungsgesellschaft mbH | Koch-Gotha-Str. 1 | 18055 Rostock | Tel. 0381 491190