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Verkauf über eBay

Das Einstellen eines Warenangebots auf der Webseite von eBay zwecks Durchführung einer Online-Auktion begründet ein verbindliches Angebot. Die Wirksamkeit eines solchen verbindlichen Angebots wird durch die nach den eBay-Grundsätzen möglichen vorzeitigen Beendigung der Auktion nicht berührt.

Mit dem Ende der Laufzeit der Online-Auktion oder im Fall der vorzeitigen Beendigung durch den Anbieter kommt automatisch ein Kaufvertrag zwischen diesem und dem Meistbietenden zustande. Demnach erklärt der Verkäufer schon beim Anbieten der Ware im Internet, dass er das höchste wirksame Angebot annimmt.

Hinweis:
Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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