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Reform des ehelichen Güterrechts

Der Deutsche Bundestag hat den vorgeschlagenen Änderungen des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts zugestimmt. Die Neuregelungen im Zugewinnausgleichsrecht sollen für mehr Gerechtigkeit bei der Vermögensauseinandersetzung bei der Scheidung sorgen und zum 1.9.2009 in Kraft treten.

Bei einer Scheidung wird das Vermögen der Ehegatten auseinandergesetzt. Im gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft), in dem die Mehrzahl der Ehepaare lebt, gibt es dafür den Zugewinnausgleich. Der Grundgedanke des Zugewinnausgleichs liegt darin, den während der Ehe erzielten Vermögenszuwachs zu gleichen Teilen auf beide Ehegatten zu verteilen. Dieser Zugewinnausgleich bleibt auch weiterhin im Grundsatz beibehalten. Des Weiteren werden mit der Reform des Zugewinnausgleichs unredliche Vermögensverschiebungen zulasten des Ehegatten, der einen Ausgleichsanspruch hat, besser verhindert. Ferner berücksichtigt die Reform, ob ein Ehepartner bereits mit Schulden in die Ehe gegangen ist bzw. die Tilgung dieser Schulden. Zu den Regelungen im Einzelnen:

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