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Einzahlung: Änderung der AGB bei den Banken

Durch die Umsetzung der EU-Richtlinie für Zahlungsdienste haben die Banken auch ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) angepasst. Aufgrund der Änderungen bei Überweisungen und Einzahlungen müssen die Bankkunden hier künftig genauer aufpassen. Die Hausbank ist jetzt nicht mehr verpflichtet, die Kontonummer beziehungsweise die Bankleitzahl mit dem Empfängernamen abzugleichen. Diese Änderungen gelten sowohl für Überweisungen am SB-Terminal oder Überweisungsbelege aus Papier (die der Kunde in den Hausbriefkasten einwirft) sowie für Einzahlungen.

Hat der Kunde einen Fehler bei der Kontonummer oder der Bankleitzahl bemerkt, sollte er seine Hausbank so schnell wie möglich darüber informieren. Geschieht dies noch am selben Tag, kann diese möglicherweise die Gutschrift auf das angegebene (falsche) Empfänger-Konto stoppen oder gar stornieren. Wird der Fehler erst ein paar Tage später entdeckt, sollte sich der Bankkunde ebenfalls unverzüglich zu seiner Hausbank begeben und sie darüber informieren. Die Hausbank ist gesetzlich dazu verpflichtet, dem Bankkunden bei der Wiederbeschaffung des Geldes zu helfen. Es wird allerdings dann problematisch, wenn sich der falsche Zahlungsempfänger und seine Hausbank nicht kooperativ verhalten. Die Bank des falschen Empfängers kann zwar angeschrieben und darum gebeten werden, den Brief an den Inhaber des Empfängerkontos weiterzuleiten. Sie darf das Geld aber nicht ohne dessen Zustimmung zurückbuchen. Weigert sich der Empfänger das Geld zurückzuüberweisen, so bleibt dem Betroffenen nur der Weg, anwaltlichen Rat einzuholen und im schlimmsten Fall vor Gericht zu ziehen.

Anmerkung: Einige Banken berechnen bereits für die Recherche Gebühren. Diese sind von Geldinstitut zu Geldinstitut unterschiedlich und betragen teilweise bis zu 35 ?.

So können Überweisungsfehler vermieden werden:

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Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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