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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und anderer Gesetze

Der ursprüngliche Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung, nach dem die Steuerbegünstigung eines Fördervereins nicht mehr davon abhängig sein sollte, ob sich der vom Verein geförderte Gewerbebetrieb eine Satzung gibt, wurde um Änderungen erweitert, die u. a. auch die Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer betreffen. Dazu gehören:



* Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhöht sich ab 2015 auf 1.908 Euro und für jedes weitere Kind um 240 Euro im Jahr.

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