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Künstlersozialabgabe

Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Nachdem für 2022 keine Anpassung erfolgte, erhöhte sich der Beitrag für 2023 auf 5 % und bleibt auch in 2024 unverändert.

Hinweis:
Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Öffnungszeiten:

Montag - Donnerstag: 09:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 13:00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung


Mandanteninformationen
SCHULZ & PARTNER Steuerberatungsgesellschaft mbH | Koch-Gotha-Str. 1 | 18055 Rostock | Tel. 0381 491190