Telefon: 0381 491190 Termin vereinbaren
Datenschutz Impressum
Steuerlexikon Steuerlexikon

Steuerlexikon

Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse: Minijobber sind vollwertig Beschäftigte

In der Praxis taucht immer wieder die Frage auf, ob geringfügig Beschäftigte sog. Mini-Jobber die gleichen Rechte und Pflichten haben wie Vollzeitbeschäftigte. Nachfolgend sollen einige arbeitsrechtliche Punkte aufgeführt werden.

Abschließend kann also angemerkt werden, dass geringfügig Beschäftigte Vollzeitbeschäftigten in jeder Hinsicht gleichgestellt und demnach arbeitsrechtlich gleichbehandelt werden müssen.

Hinweis:
Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Bürozeiten:

Montag - Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Mandanteninformationen
SCHULZ & PARTNER Steuerberatungsgesellschaft mbH | Koch-Gotha-Str. 1 | 18055 Rostock | Tel. 0381 491190