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Einkünfteverlagerung auf die Kinder

Eine Möglichkeit, Steuern zu sparen, ist die Verlagerung von Einkünften auf Angehörige, insbesondere Kinder, die bisher über keine bzw. nur über geringe Einkünfte verfügen.

Anmerkung: Bis zum 31.12.1999 blieben Zinserträge für Steuerpflichtige bis zu einer Höhe von 6.000 DM (Ledige) bzw. 12.000 DM (Verheiratete) steuerfrei. Diesen Sparerfreibetrag halbierte das Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 ab dem 1.1.2000 auf 3.000 DM für Ledige und 6.000 DM für Verheiratete. Vom 1.1.2002 bis 31.12.2003 galt ein Betrag von 1.550 Euro bzw. 3.100 Euro (Ledige/Verheiratete). Das Haushaltsbegleitgesetz 2004 legt den Sparerfreibetrag ab dem 1.1.2004 auf 1.370 Euro für Ledige und 2.740 Euro für Verheiratete neu fest. Mit dem Steueränderungsgesetz 2007 wird der Sparerfreibetrag ab dem 1.1.2007 auf 750 Euro bzw. 1.500 Euro (Ledige/Verheiratete) erneut reduziert.

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