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Jahressteuergesetz 2008

Der Bundesrat hat am 30.11.2007 dem Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008) zugestimmt, nachdem noch einige Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf vorgenommen wurden. Mit dem JStG 2008 beabsichtigt der Gesetzgeber, einen Beitrag zum Bürokratieabbau sowie zur Steuerrechtsvereinfachung zu leisten. Aber wie bei jedem neuen Gesetz stecken die Tücken im Detail. Zu den wesentlichen Änderungen zählen: Nicht in das Gesetz aufgenommen wurde der Entfall des Lohnsteuer-Jahresausgleichs durch den Arbeitgeber sowie die Einführung eines Anteilsverfahrens für die Lohnsteuer bei Ehepaaren, bei dem die Ehepartner ab 2009 die Möglichkeit erhalten sollten, die Lohnsteuer anteilsmäßig zu verteilen.

* Die ursprünglich für das Kalenderjahr 2011 vorgesehene Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) wurde durch das Jahressteuergesetz 2010 auf das Kalenderjahr 2012 verschoben. An der letztmaligen Ausstellung einer Lohnsteuerkarte für das Kalenderjahr 2010 wurde jedoch festgehalten.

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