Telefon: 0381 491190 Termin vereinbaren
Datenschutz Impressum
Steuerlexikon Steuerlexikon

Steuerlexikon

Reise: Unplanmäßige Zwischenlandung keine Flugannullierung

Die Tatsache, dass bei einem Flug eine unplanmäßige Zwischenlandung erfolgt, kann nicht als Annullierung des Fluges angesehen werden. Das hat der Europäische Gerichtshof am 5.10.2016 entschieden.

Eine unplanmäßige Zwischenlandung stellt keineswegs eine Situation dar, die als solche für die Fluggäste ein Ärgernis ist und ihnen große Unannehmlichkeiten verursacht, wie sie sich aus einer Nichtbeförderung, Annullierung oder großen Verspätung ergeben, für die die Fluggastrechteverordnung Ausgleichsleistungen vorsieht.

Ein solches Ärgernis und solche großen Unannehmlichkeiten entstehen nur, wenn diese Zwischenlandung dazu führt, dass das Luftfahrzeug, das den betreffenden Flug ausführt, sein Endziel mit einer Verspätung von drei Stunden oder mehr gegenüber der planmäßigen Ankunftszeit erreicht, was dem Fluggast grundsätzlich den Ausgleichsanspruch eröffnet.

Hinweis:
Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Öffnungszeiten:

Montag - Donnerstag: 09:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 13:00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung


Mandanteninformationen
SCHULZ & PARTNER Steuerberatungsgesellschaft mbH | Koch-Gotha-Str. 1 | 18055 Rostock | Tel. 0381 491190