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Gesetz - Altersteilzeitgesetz: Altersteilzeit - gleitender Übergang in den Ruhestand

Das seit dem 1. August 1996 geltende Altersteilzeitgesetz ermöglicht den Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang in den Ruhestand sowie dem Arbeitgeber Arbeitsplätze mit jüngeren Mitarbeitern zu besetzen.

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