Telefon: 0381 491190 Termin vereinbaren
Datenschutz Impressum
Steuerlexikon Steuerlexikon

Steuerlexikon

Gesetz: Änderungen in der Handwerksordnung zum 1.1.2004

Zwei Gesetze zur Reform des Handwerksrechts wurden im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und sind zum 1.1.2004 in Kraft getreten. Die Neuregelung des Handwerksrechts enthält folgende Kernelemente:

Für Ingenieure, Hochschulabsolventen und staatlich geprüfte Techniker wird der Zugang zum Handwerk erleichtert. Neuen Handwerksunternehmen wird in den ersten vier Jahren nach der Existenzgründung eine abgestufte Befreiung von den Kammerbeiträgen gewährt.

Inwieweit sich diese Änderungen der Handwerksordnung auf die Neugründung von Unternehmen (z. B. auf die "Ich-AG") auswirkt, bleibt abzuwarten.

Hinweis:
Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Bürozeiten:

Montag - Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Mandanteninformationen
SCHULZ & PARTNER Steuerberatungsgesellschaft mbH | Koch-Gotha-Str. 1 | 18055 Rostock | Tel. 0381 491190