Telefon: 0381 491190 Termin vereinbaren
Datenschutz Impressum
Steuerlexikon Steuerlexikon

Steuerlexikon

Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer ab dem Jahr 2001 / Abschaffung des Betriebsausgabenabzugs ab 2008

Das Steuersenkungsgesetz führt bei Personenunternehmen (gewerbliche Einzelunternehmen und Personengesellschaften) eine Steuerermäßigung der Einkommensteuer durch eine pauschalierte Anrechnung der Gewerbesteuer ein. Die Regelung gilt für nach dem 31.12.2000 beginnende Wirtschaftsjahre.

Die Unternehmenssteuerreform 2008 schafft die Abzugsmöglichkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgaben ab. Der Staffeltarif für Einzelunternehmen und Personengesellschaften entfällt. Die Gewerbesteuermesszahl wird von 5 auf 3,5 reduziert.

Die 50%ige steuerliche Hinzurechnung der gezahlten Dauerschuldzinsen bei der Gewerbesteuer fällt weg. Stattdessen werden alle Zinsen und Finanzierungsanteile von Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzen mit einem Hinzurechnungsfaktor von 25 % (nach einem Freibetrag von 100.000 Euro) erfasst.

Als Belastungsausgleich für den Wegfall des Betriebsausgabenabzugs erhöht sich der Anrechnungsfaktor auf die Einkommensteuer von 1,8 auf 3,8.

Anmerkung: Bei ausreichendem Anrechnungsvolumen der Einkommensteuer und bei Hebesätzen bis zu 380 % erfolgt i. d. R. für Einzel- und Personengesellschaften eine vollständige Anrechnung bei der Einkommensteuer.

Hinweis:
Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Bürozeiten:

Montag - Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Mandanteninformationen
SCHULZ & PARTNER Steuerberatungsgesellschaft mbH | Koch-Gotha-Str. 1 | 18055 Rostock | Tel. 0381 491190