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Homepage: Das Teledienstgesetz soll für Klarheit im Internet sorgen

Zweck des Teledienstgesetzes ist es, einheitliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen für die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten der elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste zu schaffen. Es betrifft insbesondere alle Nutzer des Internets, die in diesem Medium mit einer Homepage vertreten sind. Die Vorschriften gelten für
Die wohl wichtigste Regelung dieses Gesetzes betrifft die allgemeine Informationspflicht. Danach haben Diensteanbieter für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
Das Gesetz sieht bei Nichteinhalten o. g. Informationspflichten extrem hohe Geldstrafen vor. Ordnungswidrig im Sinne dieser Vorschriften handelt demnach, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine Information nicht, nicht richtig oder nicht vollständig verfügbar hält. Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Diensteanbieter haben bei kommerziellen Kommunikationen, die Bestandteil eines Teledienstes sind oder die einen solchen Dienst darstellen, mindestens die nachfolgenden Voraussetzungen zu beachten.

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