Telefon: 0381 491190 Termin vereinbaren
Datenschutz Impressum
Steuerlexikon Steuerlexikon

Steuerlexikon

Nachhaftung des persönlich haftenden Gesellschafters einer KG

Im Falle seines Ausscheidens haftet ein persönlich haftender Gesellschafter für die bis zu seinem Ausscheiden aus der KG begründeten Verbindlichkeiten, soweit sie vor Ablauf von fünf Jahren nach dem Ausscheiden fällig sind.

Diese Vorschrift gilt auch für Vergütungsansprüche aus Arbeitsverhältnissen. Mit Abschluss des Arbeitsvertrags sind die daraus entstehenden Vergütungsansprüche der Arbeitnehmer begründet. Das hat zur Folge, dass der persönlich haftende Gesellschafter auch nach seinem Ausscheiden aus der KG für die Dauer von fünf Jahren für die nach seinem Ausscheiden fällig werdenden Entgeltansprüche der bei der KG beschäftigten Arbeitnehmer zu haften hat. (BAG-Urt. v. 19.5.2004 - 5 AZR 405/03)

Hinweis:
Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Bürozeiten:

Montag - Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Mandanteninformationen
SCHULZ & PARTNER Steuerberatungsgesellschaft mbH | Koch-Gotha-Str. 1 | 18055 Rostock | Tel. 0381 491190