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Steuerliche Förderung von Elektrofahrzeugen beschlossen

Mit dem Gesetz zur Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr wird für den Kauf von Neufahrzeugen eine Kaufprämie in Höhe von 4.000 ? für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge und in Höhe von 3.000 ? für Plug-In-Hybride - die jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und von der Industrie finanziert wird - gewährt (siehe hierzu auch den Beitrag Nr. 2 der Juli-Ausgabe 2016).

Am 16.6.2016 bestätigte die Europäische Kommission, dass der Umweltbonus beihilferechtlich unbedenklich ist und ohne Einschränkung umgesetzt werden kann. Nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger können seit dem 2.7.2016 Anträge gestellt werden.

Bitte beachten Sie! Die Anträge können ausschließlich elektronisch gestellt werden. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird das Online-Portal für die Antragstellung rechtzeitig auf der Internetseite http://www.bafa.de freischalten. Vorher gestellte oder per Post eingereichte Anträge werden nicht bearbeitet.

Die Förderung gilt rückwirkend für Kauf- oder Leasingverträge, die ab dem 18.5.2016 abgeschlossen wurden und die Bedingungen der Förderrichtlinie erfüllen.

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Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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