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Gesundheitsreform - Änderungen für Selbstständige

Zum 1.4 2007 trat die erste Stufe der Gesundheitsreform in Kraft. Das bedeutet auch für Selbstständige einige Veränderungen in der Krankenversicherung. Nachfolgend die wichtigsten Neuregelungen:
Mindestbeiträge in der gesetzlichenKrankenkasse für Bemessungswert für Mindestbeitrag Mindest-Monats-Beitrag beim durchschnittlichen Beitragssatz (13,3 + 0,9 %)
hauptberuflich Selbstständige 1.225,00 Euro 173,95 Euro
Bezieher von Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) 1.225,00 Euro 173,95 Euro
nebenberuflich Selbstständige (bis 18 Std./Woche) 816,67 Euro 115,97 Euro

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