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Umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Legens von Hauswasseranschlüssen

In zwei Urteilen vom 8.10.2008 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass das Legen eines Hausanschlusses durch ein Wasserversorgungsunternehmen gegen gesondert berechnetes Entgelt als eigenständige Leistung dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von zzt. 7 % unterliegt. Dies gilt unabhängig davon, ob die Anschlussleistung an den späteren Wasserbezieher oder einen Dritten (z. B. einen Bauunternehmer oder Bauträger) erbracht wird. Das Bundesfinanzministerium stellt klar:

Anmerkung: Besteht kein Vorsteuerabzugsrecht oder ist die Widerspruchsfrist abgelaufen, sollte die Übergangsregelung nicht akzeptiert und eine Änderung der Rechnung gefordert werden.

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