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Werbungskostenabzug bei Vermietung und Verpachtung

Bevor die Aufwendungen für eine vermietete Immobilie steuerlich anerkannt werden, prüft das Finanzamt, ob nicht eine sog. "Liebhaberei" vorliegt. Mit der Immobilie muss deshalb "auf Dauer" ein Gewinn (Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten) erzielt werden.

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