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Insolvenzplanverfahren: Reform der Verbraucherinsolvenz zum 1.7.2014 in Kraft getreten

Mit dem Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte sind zum 1.7.2014 wichtige Neuregelungen vor allem für insolvente Verbraucher in Kraft getreten. Das Gesetz enthält für Insolvenzverfahren, die ab dem 1.7.2014 beantragt werden, Regelungen zur:

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