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Die neue Steuer-Identifikationsnummer

Seit August 2008 werden nunmehr die Steuer-Identifikationsnummern (ID) den Steuerpflichtigen bekannt gegeben. Die Steuer-ID ist für die Einkommensteuer vorgesehen. Jeder Steuerpflichtige erhält eine Nummer, die ihn sein Leben lang begleitet. Laut Gesetz sind das "natürliche Personen"; sie wird also ab Geburt verliehen, weil auch schon so früh eine Steuerschuld entstehen kann. Bis zum 31.12.2008 sollen alle Bürger ihre Steuer-ID und die gespeicherten Eckdaten erhalten. Die Daten werden spätestens 20 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Steuerpflichtige verstorben ist, gelöscht.

Für eine Übergangszeit bitten die Finanzbehörden, neben der ID auch die alte Steuernummer anzugeben.

Für wirtschaftlich tätige natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen kommt im Anschluss an die Vergabe der Steuer-ID die steuerliche Wirtschafts-ID. Einzelunternehmer und Freiberufler besitzen dann zwei Steuer-ID. Dafür soll dann die separate Umsatzsteuer-ID entfallen.

Die Einführung der Steuer-ID eröffnet der Finanzverwaltung weitere Kontrollmöglichkeiten. So müssen seit dem 1.1.2005 ausgezahlte Renten durch die Rentenkasse an das Finanzamt gemeldet werden. Diese Meldung soll künftig über die bundeseinheitliche ID erfolgen. Bei einem Abgleich durch die Behörde kann es vorkommen, dass Rentenempfänger zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert werden.

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