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Krankheit als Kündigungsgrund

An eine Kündigung wegen Erkrankung des Arbeitnehmers werden strenge Maßstäbe angelegt. Eine Krankheit als solche stellt keinen Kündigungsgrund dar. Sie wird jedoch kündigungsrechtlich relevant, wenn die betrieblichen Interessen durch die Erkrankung unzumutbar beeinträchtigt werden.

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