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Gesetz - Steuerbürokratieabbaugesetz: Steuerbürokratieabbaugesetz soll Vereinfachung bringen

Mit dem Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens - dem der Bundesrat am 19.12.2008 zustimmte und das zum 1.1.2009 in Kraft trat - will die Bundesregierung den Abbau bürokratischer Lasten sowie Verfahrenserleichterungen bei der Steuererhebung erreichen. Mit dem Vorhaben sollen u. a. papierbasierte Verfahrensabläufe durch elektronische Kommunikation ersetzt werden. Dafür sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
Außerdem wurden weitere Vorschläge zur gezielten Vereinfachung umgesetzt, wie z. B. die Möglichkeit, Lohnsteueraußenprüfungen von Finanzverwaltung und Prüfung durch die Rentenversicherungsträger zeitgleich durchzuführen.

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