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Pauschalierungsfähige Zuwendungen: Steuerfreie und pauschalierungsf?hige Zuwendungen des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmern zusätzlich zum Arbeitslohn eine ganze Reihe von Leistungen steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren oder für manche zusätzliche Leistung die pauschale Lohnsteuer übernehmen.

Zu den steuerfreien Leistungen gehören z. B.:
Zu den pauschalbesteuerungsfähigen Leistungen gehören u. a.:
In vielen Fällen müssen die Zuwendungen zusätzlich zum Arbeitslohn erbracht werden.
Verzichtet der Arbeitnehmer auf den ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zugunsten von bestimmten Zuwendungen, kommt die Steuerfreiheit bzw. die Pauschalierungsmöglichkeit nicht mehr zum Tragen. Sie ist dann wie der übrige Lohn der Lohnsteuer und Sozialversicherung zu unterwerfen. Reine Bargeldgeschenke sind stets steuerpflichtig.

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