Telefon: 0381 491190 Termin vereinbaren
Datenschutz Impressum
Steuerlexikon Steuerlexikon

Steuerlexikon

Vorsteuerabzug erst möglich, wenn die ordnungsgemäße Rechnung vorliegt

In einem vom Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 1.7.2004 zu entscheidenden Fall ging es um die in der Praxis immer wieder auftretenden Sachverhalte, bei denen Unternehmer in einem Jahr Lieferungen und Leistungen erhalten, die zum Vorsteuerabzug berechtigenden ordnungsgemäßen Rechnungen aber erst im Folgejahr im Unternehmen eintreffen.

Nach Auffassung des BFH kann der Unternehmer Vorsteuerbeträge erst in dem Besteuerungszeitraum abziehen, in dem die materiell-rechtlichen Anspruchsvoraussetzungen insgesamt vorliegen. Zu diesen Voraussetzungen gehört eine Rechnung mit allen vom Gesetz geforderten Angaben. Damit ein zeitnaher Vorsteuerabzug möglich ist, sollte daher darauf geachtet werden, dass für alle Lieferungen und Leistungen umgehend eine korrekte Rechnung vorliegt.

Hinweis:
Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Bürozeiten:

Montag - Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Mandanteninformationen
SCHULZ & PARTNER Steuerberatungsgesellschaft mbH | Koch-Gotha-Str. 1 | 18055 Rostock | Tel. 0381 491190