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Die Mietrechtsreform greift zum 1.9.2001

Mit der Reform des Mietrechts soll ein ausgewogener Interessenausgleich zwischen Mietern und Vermietern und eine Anpassung an die derzeitigen gesellschaftlichen Realitäten stattfinden. Nachfolgend sollen einige wichtige Punkte der Reform stichpunktartig aufgezeigt werden: Altverträge: Für Altverträge gelten die neuen Regelungen (z. B. hinsichtlich der Kündigungsfristen) nur dann, wenn im Vertrag keine konkreten Fristen genannt sind. Denn dann kommen die allgemeinen gesetzlichen Regelungen - und damit die neuen Vorschriften - zum Tragen.

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