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MoMiG: GmbH-Recht wurde modernisiert

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) soll das GmbH-Gesetz (GmbHG) grundlegend modernisiert und zugleich dereguliert werden. Ein Kernanliegen der Reform ist die Erleichterung und Beschleunigung von Unternehmensgründungen. Hier wird häufig ein Wettbewerbsnachteil der GmbH gegenüber ausländischen Rechtsformen wie der englischen Limited gesehen. In vielen Mitgliedstaaten der Europäischen Union werden geringere Anforderungen an die Gründungsformalien und die Aufbringung des Mindeststammkapitals gestellt. Nachfolgend sollen die wichtigsten Punkte des Gesetzes aufgezeigt werden:

Erleichterung der Kapitalaufbringung und Übertragung von Geschäftsanteilen


Einführung von Musterprotokollen


Beschleunigung der Registereintragung

Das MoMiG verkürzt die Eintragungszeiten beim Handelsregister:

Verlegung des Verwaltungssitzes ins Ausland


Mehr Transparenz bei Gesellschaftsanteilen


Gutgläubiger Erwerb von Gesellschaftsanteilen


Deregulierung des Eigenkapitalersatzrechts


Bekämpfung von Missbräuchen

Die aus der Praxis übermittelten Missbrauchsfälle im Zusammenhang mit der Rechtsform der GmbH werden durch verschiedene Maßnahmen bekämpft:


Das Gesetz tritt zum 1. des folgenden Monats nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Voraussichtlich zum 1.11.2008.

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