Telefon: 0381 491190 Termin vereinbaren
Datenschutz Impressum
Steuerlexikon Steuerlexikon

Steuerlexikon

Außerbilanzielle Korrekturen beeinflussen Gewinngrenze für Investitionsabzugsbeträge nicht

Um einen Investitionsabzugsbetrag für künftig geplante Investitionen nutzen zu können, darf der maßgebliche Gewinn von 200.000 ? im Wirtschaftsjahr nicht überschritten werden.

In einem Fall des FG Baden-Württemberg (FG) kam es diesbezüglich zu Streitigkeiten zwischen einer Gewerbetreibenden und dem Finanzamt. Grund dafür war die Auffassung des zuständigen Finanzamts, dass außerbilanzielle Korrekturen der Steuerbilanz bei der Ermittlung des Gewinns zu berücksichtigen seien. Durch diese Korrekturen (Hinzurechnung von nicht abziehbaren Betriebsausgaben und nicht abziehbarer Gewerbesteuer) wurde die Gewinngrenze um mehr als 9.000 ? überschritten.

Das FG entschied im Fall zugunsten der Steuerpflichtigen, entgegen des BMF-Schreibens v. 15.6.2022, auf dessen Entscheidung sich das Finanzamt berief. Es entschied, dass außerbilanzielle Korrekturen des Finanzamts die Gewinngrenze nicht beeinflussen. Entscheidend sei der Steuerbilanzgewinn und nicht der steuerliche Gewinn.

Wichtiger Hinweis: Dieses Urteil des FG Baden-Württemberg ist noch nicht final. Das Finanzamt hat Revision gegen das Urteil eingelegt, sodass eine endgültige Entscheidung durch den Bundesfinanzhof (BFH – X R 14/23) noch aussteht. Entsprechende Fälle sollten daher verfahrensrechtlich durch Einspruch und Antrag auf Ruhen des Verfahrens offengehalten werden.

Hinweis:
Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Bürozeiten:

Montag - Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Mandanteninformationen
SCHULZ & PARTNER Steuerberatungsgesellschaft mbH | Koch-Gotha-Str. 1 | 18055 Rostock | Tel. 0381 491190