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Pauschalierung der Einkommensteuer (Lohnsteuer) bei Sachzuwendungen

Mit dem Jahressteuergesetz 2007 wurde eine Regelung zur Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen an Geschäftsfreunde und Mitarbeiter mit einem Pauschalsteuersatz von 30 % in das Einkommensteuergesetz (§ 37 b EStG) eingefügt.

Die Oberfinanzdirektionen (OFD) Münster und Rheinland äußern sich dazu im Vorgriff auf ein vom Bundesfinanzministerium angekündigtes Schreiben wie folgt: Anmerkung: Die Zuwendungen an Arbeitnehmer, die nach § 37 b EStG pauschal besteuert werden, sind auch sozialversicherungspflichtig.

Die Regelung gilt für alle Zuwendungen, die nach dem 31.12.2006 gewährt wurden.

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