Telefon: 0381 491190 Termin vereinbaren
Datenschutz Impressum
Steuerlexikon Steuerlexikon

Steuerlexikon

Rückzahlung erhaltener Weihnachtsgratifikation

Die Weihnachtsgratifikation steht nicht automatisch unter dem Vorbehalt der Rückzahlung, falls der Arbeitnehmer nach Ablauf des Bezugszeitraums aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Eine Rückzahlungsklausel muss ausdrücklich in Form von Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen, Arbeitsverträgen etc. vereinbart werden. Rückzahlungsvorbehalte müssen sich nach derzeitiger Rechtslage innerhalb folgender Bereiche bewegen:
Kommt es trotzdem zu einer Kündigung innerhalb der Fristen, so ist die Gratifikation stets in voller Höhe zurückzuzahlen. Hier gilt zu beachten, dass bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer auch eine ansonsten geschützte Kleingratifikation zurückzuzahlen ist.

Anmerkung: Ob die Verpflichtung zur Rückzahlung sowohl bei Arbeitnehmer- als auch bei einer Arbeitgeberkündigung gelten soll, hängt von der Vertragsgestaltung ab.

Hinweis:
Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Bürozeiten:

Montag - Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Mandanteninformationen
SCHULZ & PARTNER Steuerberatungsgesellschaft mbH | Koch-Gotha-Str. 1 | 18055 Rostock | Tel. 0381 491190