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Prüfungsstufen beim Anspruch auf Teilzeitarbeit

Die Richter des Bundesarbeitsgerichts haben in einem Urteil klargestellt, in welchen drei Stufen zu prüfen ist, ob dem Verlangen nach Verringerung der Arbeitszeit genügend gewichtige betriebliche Gründe entgegenstehen.

(BAG-Urt. v. 18.2.2003 - 9 AZR 164/02)

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