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Teil der Rentenreform zum 1.7.2001 in Kraft getreten

Das zustimmungsfreie Altersvermögensergänzungsgesetz hat am 16.2.2001 den Bundesrat passiert und enthält Regelungen zur Rentenanpassung und zur Hinterbliebenenversorgung. Nachfolgend die wichtigsten Änderungen:
Dem zweiten Teil der Rentenreform (Altersvermögensgesetz) hat der Bundesrat nicht zugestimmt. Hier ist der Vermittlungsausschuss angerufen worden.

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