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SEPA-Überweisungen: Mehr Verbraucherschutz im Zahlungsverkehr

Der Bundestag hat am 1.6.2017 das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie beschlossen. Damit wird eine EU-Richtlinie zum Zahlungsdiensterecht in deutsches Recht umgesetzt. Nach diesem Gesetz dürfen Händler von ihren Kunden zukünftig keinen Aufpreis mehr verlangen, wenn diese online oder offline mit gängigen Karten oder per SEPA-Überweisungen und Lastschriften bezahlen. Ferner ist ein stärkerer Verbraucherschutz bei nicht autorisierten Zahlungen vorgesehen. Bei Entwendung der Kreditkarte werden Kunden derzeit mit 150 ? an den Schäden beteiligt. Der Betrag reduziert sich auf 50 ?.

Eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Kunden in diesem Zusammenhang kann nicht mehr ohne Weiteres angenommen werden. Die Bank wird stärker in die Pflicht genommen und muss unterstützende Beweismittel für den Nachweis eines Betrugs oder einer groben Fahrlässigkeit des Kunden vorlegen.

Zukünftig müssen Banken den Kunden auch bei Fehlüberweisungen unterstützen, das Geld zurückzubekommen. So wird die Bank des Zahlungsempfängers verpflichtet, die notwendigen Informationen mitzuteilen, damit der Kunde sein Geld zurückerhält.

Ein bedingungsloses Erstattungsrecht bei Lastschriften war in Deutschland binnen 8 Wochen üblich. Dieses bislang in den Geschäftsbedingungen der Banken verankerte Recht wird jetzt gesetzlich geregelt und europaweit eingeführt.

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