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Reise: Neue Regelungen bei Überbuchung oder Verspätung

Am 17.2.2005 ist eine für alle Fluggesellschaften und Flughäfen der europäischen Mitgliedstaaten gültige EU-Verordnung in Kraft getreten. Nach dieser Verordnung können Passagiere, die wegen Überbuchung auf der Strecke bleiben, deren Flüge stark verspätet starten oder gestrichen werden, zwischen 125 und 600 Euro an Ausgleichszahlungen verlangen. Ferner müssen sich die Fluggesellschaften um Ersatz- und Rückflüge, erforderliche Übernachtungen, Verpflegung und Benachrichtigungen kümmern. Die neuen Regeln gelten nicht nur für Linienflüge und individuell gebuchte Charterflüge, sondern auch für Flüge bei Pauschalreisen.

Nachfolgend sind die wichtigsten Änderungen für Passagiere zusammengestellt:

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