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Vermögensbildung und Bausparen für Arbeitnehmer

Vermögensbildung: Das Vermögensbildungsgesetz legt die Einkommensgrenzen ab 2002 für Alleinstehende auf 17.900 Euro und bei Verheirateten auf 35.800 Euro fest. Diese gelten für die Vermögenswirksamen Leistungen auf den Bausparverträgen.

Die Einkommensgrenzen für die Vermögenswirksamen Leistungen auf Beteiligungen betragen 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro (Ledige/Verheiratete).

Diese Einkommensgrenzen beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen und nicht auf das Jahresbrutto. Das Bruttogehalt kann also durchaus höher sein. Das Gesetz sieht zwei Förderbereiche vor:


Beide Förderbereiche können nebeneinander in Anspruch genommen werden. Vermögenswirksame Leistungen sind demnach bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 870 Euro jährlich mit einer Arbeitnehmer-Sparzulage von bis zu 123 Euro förderbar. Die Vermögensbildung ist arbeitnehmerbezogen. Ehegatten, die beide berufstätig sind, können jeder für sich die entsprechende Förderleistung in Anspruch nehmen, wenn die notwendigen Voraussetzungen vorliegen.
Für die Bausparförderung gelten andere Einkommensgrenzen. Hier darf das zu versteuernde Jahreseinkommen 25.600 Euro/51.200 Euro (Alleinstehende/Verheiratete) nicht übersteigen, damit Wohnungsbauprämie (WoP) in Höhe beantragt werden kann. Die Wohnungsbauprämie wird auf maximal 512 Euro bzw. 1.024 Euro (Ledige/Verheiratete) gewährt.

Werden die Einkommensgrenzen für die Vermögensbildung nicht überschritten, so können Arbeitnehmer mit folgenden Förderungen rechnen:


Alleinstehende VL auf Bausparvertrag 470 Euro 9 % Zulage 43,00 Euro
WoP auf Bausparen 512 Euro 8,8 % Prämie 45,06 Euro
VL auf Beteiligung 400 Euro 20 % Zulage 80,00 Euro
Gesamtbetrag 168,06 Euro


2 Arbeitnehmer Verheiratete
VL auf Bausparvertrag 940 Euro 9 % Zulage 86,00 Euro
WoP auf Bausparen 1.024 Euro 8,8 % Prämie 90,11 Euro
VL auf Beteiligung 800 Euro 20 % Zulage 160,00Euro
Gesamtbetrag 336,11 Euro

Daraus ergibt sich - bei Ausschöpfung aller Möglichkeiten - für einen Alleinstehenden eine maximale Förderung von 168,06 Euro und bei Verheirateten, die beide berufstätig sind, eine maximale Förderung von 336,11 Euro pro Jahr.

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