Telefon: 0381 491190 Termin vereinbaren
Datenschutz Impressum
Aktuelle Nachrichten aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht Mandanteninformation

Mandanteninformation

Handlungsempfehlungen und Gestaltungshinweise zum Jahresende 2007
Die zum 1.1.2008 in Kraft tretende Unternehmenssteuerreform, die Einführung der Abgeltungssteuer 2009, das Jahressteuergesetz 2008 und andere Regelungen machen es erforderlich, noch in diesem Jahr geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um von steuerlichen Vorteilen zu profitieren und Nachteile zu vermeiden.

Damit Sie rechtzeitig reagieren können, sollen nachfolgend - ausnahmsweise schon in dieser Ausgabe - einige Hinweise und Empfehlungen aufgezeigt werden, die Ihnen nützlich sein können.

Grundsätzlich gilt jedoch zu beachten, dass einzelne Änderungen, die zunächst vorteilhaft erscheinen, in einer "Gesamtgestaltung" betrachtet werden müssen. Deshalb bitten wir Sie, vor jeder Aktion mit uns darüber zu sprechen, um Fehlgestaltungen zu vermeiden!
  • Reichensteuer: Für Einkünfte über 250.000 Euro/ 500.000 Euro (Alleinstehende/Verheiratete) wurde ab 2007 der Spitzensteuersatz von 42 % auf 45 % angehoben. Diese Erhöhung galt aufgrund einer Sonderregelung zunächst nicht für Gewinneinkünfte. Nachdem die Regelung zum 31.12.2007 ausläuft, fallen ab diesem Datum alle Einkünfte darunter. Ab 2008 greift die sog. "Reichensteuer" auch bei Gewinnen von Unternehmern, Freiberuflern und Land- und Forstwirten.

    Für Steuerpflichtige, die sich in diesem Einkommensbereich bewegen, lohnt u. U. - unter Berücksichtigung weiterer Faktoren und so weit möglich - eine Vorverlagerung von Einkünften noch in das Jahr 2007. Bei Kapitalgesellschaften kann eventuell die gegenteilige Vorgehensweise sinnvoller sein (siehe nachfolgend).

  • Kapitalgesellschaften: GmbH und AG sind die heimlichen Gewinner der Unternehmensteuerreform. Nachdem der Körperschaftsteuersatz ab 2008 von 25 % auf 15 % gesenkt wird, sollten diese Gesellschaften so weit möglich und wirtschaftlich sinnvoll Gewinnverlagerungen in die Folgejahre vornehmen.

    Grundsätzlich gilt auch zu überlegen und für jeden einzelnen Fall zu prüfen, ob Gewinnausschüttungen bereits bis Ende 2008 vorgenommen werden sollten.

  • Personengesellschaften: Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 wurde eine Tarifvergünstigung für nicht entnommene Gewinne bei Personengesellschaften eingeführt. Ob die neue Möglichkeit sinnvoll ist, muss für jeden einzeln geprüft werden. Liegt der individuelle Einkommensteuersatz über 28 % und besteht kein oder nur ein ganz geringer Entnahmebedarf, weil z. B. der Lebensunterhalt bzw. die Steuerzahlungen aus einer anderen Quelle bestritten werden können, dafür aber ein hoher Investitionsbedarf im betrieblichen Bereich, könnte sich die Thesaurierung trotz der dann höheren Nachversteuerung lohnen.

    Die Tarifänderungen durch die Unternehmenssteuerreform 2008 werfen jetzt auch insbesondere bei den Personengesellschaften die Frage nach der günstigeren Rechtsform auf. Ergibt eine Prüfung, dass die GmbH aus steuerlicher, haftungsrechtlicher und gesamtwirtschaftlicher Sicht interessanter wäre als die Rechtsform des Personenunternehmens, kann eine Einbringung in eine Kapitalgesellschaft infrage kommen. Die geplante Modernisierung des GmbH-Rechts spielt bei den Überlegungen eine weitere große Rolle und könnte dann von Vorteil sein, wenn wenig Finanzmittel zur Gründung einer GmbH zur Verfügung stehen. Nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung sind u. a. die Herabsetzung des Stammkapitals auf 10.000 Euro bei nur hälftiger Soforteinzahlung, die Einführung einer neuen Rechtsform der Unternehmergesellschaft mit Stammkapital von unter 10.000 Euro sowie die Beschränkung der Beurkundungserfordernisse vorgesehen. Die Änderungen sollen noch im Jahr 2008 in Kraft treten.

  • Investitionsabzugsbetrag: Die Ansparabschreibung in der bisherigen Form kann i. d. R. nur noch für das Jahr 2006 in Anspruch genommen werden. Der die Ansparabschreibung ersetzende "Investitionsabzugsbetrag" wird i. d. R. bereits für Wirtschaftsgüter angewendet, die nach dem 31.12.2006 angeschafft werden.

    Vorteile: Der Investitionsabzugsbetrag ist auch für Investitionen in gebrauchte bewegliche Wirtschaftsgüter möglich. Die Investitionsfrist wurde von bisher zwei auf drei Jahre erweitert. Durch die leichte Anhebung der Fördergrenzen kommen mehr Steuerpflichtige in den Genuss des Investitionsabzugsbetrages.

    Nachteile: Selbstständige, die ihren Gewinn durch Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln, dürfen nur noch bei einem Gewinn von bis zu 100.000 Euro einen Investitionsabzugsbetrag beanspruchen. Diese Grenze gilt bei Mitunternehmerschaften für die jeweilige Gesellschaft und nicht für den einzelnen Gesellschafter. Damit dürften viele Freiberufler diese Vergünstigung in Zukunft nicht mehr in Anspruch nehmen können. Um trotzdem in den Genuss des Investitionsabzugsbetrages zu gelangen, wäre eine Änderung der Gewinnermittlungsart denkbar. Diese Umstellung müsste aber wegen ggf. damit verbundener Nachteile geprüft werden.

    Die Wirtschaftsgüter, für die der Abzugsbetrag beansprucht wird, müssen zu mindestens 90 % betrieblich genutzt werden. Damit dürfte ein Investitionsabzugsbetrag für einen Unternehmer-Pkw, der auch privat genutzt wird, nur noch in seltenen Fällen in Betracht kommen. Nicht betroffen sind Pkw, die den Arbeitnehmern auch zur privaten Nutzung überlassen werden. Hierzu zählt auch der Pkw für den GmbH-Geschäftsführer.

    Die beliebte Möglichkeit, eine Ansparrücklage im Jahr mit einer hohen Steuerprogression vorzunehmen, um diese dann in den folgenden Jahren mit geringerer Steuerbelastung wieder aufzulösen, macht keinen Sinn mehr. Denn durch die Neuregelung wird bei nicht erfolgter Anschaffung der Investitionsabzugsbetrag im Jahr des Abzugs wieder rückgängig gemacht, was zu einer Steuernachforderung inkl. Verzinsung führt.

    Die günstige Sonderregelung für Existenzgründer entfällt komplett.

  • Die Sonderabschreibung von bis zu 20 % für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird ab 2008 neu geregelt.

    Vorteil: Sie kann unabhängig von dem Investitionsabzugsbetrag in Anspruch genommen werden. Die Sonderabschreibung können auch Betriebe nutzen, die nicht in den Genuss des Investitionsabzugsbetrages kommen - und zwar neben der linearen Abschreibung. Sie gilt auch für gebrauchte Wirtschaftsgüter.

    Nachteil: Die Wirtschaftsgüter müssen zu mindestens 90 % betrieblich genutzt werden. Damit dürfte wie beim Investitionsabzugsbetrag der auch privat genutzte Pkw des Unternehmers aus der günstigen Regelung fallen.

  • Degressive Abschreibung: Noch im Jahr 2007 sollten geplante Anschaffungen oder Herstellungen von beweglichen Wirtschaftsgütern vorgenommen werden, um noch in den Genuss der degressiven Abschreibung (maximal 30 %) zu gelangen. Dabei gilt zu beachten, dass die Lieferung bis zum 31.12.2007 erfolgt sein muss. Die degressive Abschreibung entfällt für nach dem 31.12.2007 angeschaffte Wirtschaftsgüter komplett.

    Beispiel: Der Unternehmer X beschafft im Dezember 2007 eine Maschine für sein Unternehmen in Höhe von 60.000 Euro. Dadurch, dass die Maschine noch im Dezember geliefert wird, rettet X die Möglichkeit der degressiven Abschreibung auf die Lebenszeit der Anlage. Die degressive Abschreibung in 2007 beträgt (30 % von 60.000 Euro = 18.000 Euro x 1/12 für den Monat Dezember =) 1.500 Euro. Im Jahr 2008 können aber (58.500 x 30 % =) 17.550 Euro abgeschrieben werden. Bei der linearen Abschreibung könnten bei einer angenommenen sechsjährigen Abschreibungsdauer pro Jahr lediglich 10.000 Euro abgeschrieben werden.

  • Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 Euro sollten noch - sofern möglich und wirtschaftlich sinnvoll - in 2007 angeschafft werden. Sie können im Jahr 2007 noch voll abgeschrieben werden. Ab 2008 haben nur noch die Bezieher von Überschusseinkünften (wie z. B. aus nicht selbstständiger Arbeit oder aus Vermietung und Verpachtung) diese Möglichkeit. Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften müssen geringwertige Wirtschaftsgüter mit Netto-Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 150 Euro sofort abschreiben. Liegt der Kaufpreis darüber, aber noch unter 1.000 Euro, müssen die Wirtschaftsgüter in einem Sammelposten zusammengefasst und unabhängig von der Verbleibensdauer im Unternehmen über einen Zeitraum von fünf Jahren gleichmäßig abgeschrieben werden. Hier kann es sinnvoll sein, ein qualitativ höherwertiges Wirtschaftsgut mit einem Preis über 1.000 Euro anzuschaffen und die "Sonderabschreibung" in Anspruch zu nehmen, insbesondere wenn die Nutzungsdauer gering ist.

    Beispiel: Der Unternehmer X schafft sich einen PC im Januar 2008 zu einem Preis von 1.200 Euro an. Der Computer wird nicht mehr im Sammelposten erfasst, da die Anschaffungskosten 1.000 Euro übersteigen. Im Jahr 2008 können eine Sonder-Afa i. H. v. 240 Euro (20 % von 1.200 Euro) sowie eine lineare Afa i. H. v. 400 Euro (33,33 % = Nutzungsdauer drei Jahre), insgesamt also 640 Euro, geltend gemacht werden. Der PC ist in drei Jahren abgeschrieben.

  • Abgeltungssteuer: Durch die Einführung einer Abgeltungssteuer von 25 % ab 2009 erscheint es sinnvoll, alle Kapitalanlagen bis spätestens 31.12.2008 zu überdenken. Gewinne aus nach diesem Datum gekauften Wertpapieren unterliegen beim Verkauf der Abgeltungssteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die Neuregelung wirkt sich insbesondere für Anleger, die in Aktien investieren, um Kursgewinne zur realisieren, negativ aus, weil die sog. Spekulationsfrist von einem Jahr entfällt. Für Aktienanleger fällt also für nach dem 31.12.2008 gekaufte Papiere grundsätzlich eine Abgeltungssteuer auf Veräußerungsgewinne an, auch wenn sie die Papiere über ein Jahr im Depot halten. Bis zum Stichtag haben Sie aber noch genügend Zeit, Ihre Anlagestrategie zu überdenken. Für sog. "Zertifikate", z. B. Dax-Zertifikate, ist bereits ein früheres Einkaufsdatum, und zwar der 15.3.2007, maßgeblich. Beim Kauf nach dem 14.3.2007 und Veräußerung ab dem 1.7.2009 unterliegt der Gewinn der neuen Regelung. Veräußerungen vor diesem Datum bleiben hingegen bei Einhaltung der Spekulationsfrist außer Acht.

    Die Anlage in thesaurierende Investmentfonds und Dachfonds wird attraktiver, da die Veräußerungsgewinne auf der Fondsebene steuerfrei bleiben. Die Abgeltungssteuer ist erst fällig, wenn der Anleger die Anteile verkauft.

    Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden. Verluste aus Aktienverkäufen mindern auch nur die Einkünfte aus diesen Verkäufen, die der Steuerpflichtige in den folgenden Veranlagungszeiträumen erzielt. Eine Verrechnung mit anderen Kapitaleinkünften ist somit nicht mehr möglich.

    Steuerpflichtige mit einem Einkommensteuersatz von über 25 % profitieren durch die Abgeltungssteuer bei festverzinslichen Wertpapieren. Mit der Abgeltungssteuer auf die Zinszahlungen ist die Steuerschuld getilgt. Eine Versteuerung zum persönlichen Steuersatz entfällt. Liegt der persönliche Einkommensteuersatz niedriger, können die Zinseinnahmen bei der Einkommensteuerveranlagung angesetzt werden. Die im Rahmen des Abgeltungsverfahrens zu viel einbehaltenen Steuern werden anteilig erstattet.

    Ist der derzeitige Einkommensteuersatz höher als der Abgeltungssteuersatz von 25 %, können sog. Nullkuponanleihen oder abgezinste Sparanlagen interessant sein, deren Fälligkeit nach dem 1.1.2009 liegt. Entsprechend werden die angesammelten Erträge erst bei Fälligkeit oder Verkauf in 2009 oder später mit dem Abgeltungssteuersatz und nicht mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.

    Mit der Geldanlage zusammenhängende Aufwendungen wie z. B. Depotgebühren, Schuldzinsen, Beratungskosten usw. können ab dem Veranlagungszeitraum 2009 nicht mehr als Werbungskosten geltend gemacht werden. Daher sollte im Zusammenhang mit fremdfinanzierten Wertpapieren geprüft werden, ob ein Verkauf dieser Papiere bzw. die Tilgung der Kredite vor dem 1.1.2009 sinnvoll ist.

    Auch GmbH-Ausschüttungen, die nicht zu den Betriebseinnahmen gehören, unterliegen ab 2009 der 25%igen Abgeltungssteuer. Aufgrund des Halbeinkünfteverfahrens betrug die bisherige Belastung maximal 22,5 %. Auch hier können Werbungskosten wie z. B. Kreditzinsen für den Erwerb nicht mehr steuerlich angesetzt werden.

  • Übungsleiterpauschale: Das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements greift rückwirkend zum 1.1.2007. Es sieht bereits für 2007 eine Anhebung des Übungsleiterfreibetrags von 1.848 auf 2.100 Euro sowie die Einführung einer sog. "Aufwandspauschale" von bis zu 500 Euro jährlich für bestimmte freiwillige, unentgeltliche, ehrenamtliche Betreuung im gemeinnützigen Bereich vor.

  • Spenden: Die Höchstgrenze für den Sonderausgabenabzug von Spenden wird rückwirkend ab 1.1.2007 auf 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte für alle förderungswürdigen Zwecke angehoben.

  • Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistung: Ein Abzug der Versorgungsleistungen als Sonderausgaben soll künftig nur noch bei Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen möglich sein.

    In anderen Fällen, insbesondere bei Übertragungen von Privatvermögen (Grundvermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften im Privatvermögen) wird ein Abzug der Versorgungsleistungen nicht mehr möglich sein, so weit die Vermögensübertragung nach dem 31.12.2007 erfolgt.

    Grundsätzlich gelten auch ersparte Aufwendungen künftig nicht mehr als Erträge aus dem übertragenen Vermögen.

    Beispiel: Der Vater überträgt seiner Tochter im Januar 2008 Barvermögen i. H. von 400.000 Euro gegen Zahlung einer monatlichen Rente von 600 Euro auf Lebenszeit. Den Geldbetrag soll die Tochter für die Ablösung eines Kredits verwenden, den sie zur Finanzierung ihres selbst bewohnten Einfamilienhauses aufgenommen hatte. Die Zahlung soll ab 2008 nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig sein.

    Die Neuregelung soll aber auch auf Versorgungsleistungen Anwendung finden, die vor dem 1.1.2008 vereinbart wurden, und zwar erstmals im Veranlagungszeitraum 2013. Hier empfiehlt sich, ggf. geplante Übertragungen, die unter die Einschränkung fallen, noch im Jahr 2007 vorzunehmen.

  • Gewerbesteuer: Im Hinblick auf den Wegfall des Betriebsausgabenabzugs für die Gewerbesteuer und der darauf entfallenden Nebenleistungen sowie der 25%igen Hinzurechnung der Schuldzinsen usw. ab 2008 (nach Abzug eines Freibetrags von 100.000 Euro) könnte Handlungsbedarf für dieses Jahr bestehen. Entlastend wirken sich hingegen die Senkung der Gewerbesteuermesszahl von 5 % auf 3,5 % und die Anhebung der Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer bei Personenunternehmen vom 1,8- auf das 3,8-fache im nächsten Jahr aus.

  • Mantelkauf: Zur Rettung des Verlustvortrags sollten Anteilsübertragungen ab 25 % noch in diesem Jahr vollzogen werden. Die neue Regelung, die Verlustabzugsbeschränkungen bei Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften vorsieht, findet erstmal für den Veranlagungszeitraum 2008 Anwendung. Anteilsübertragungen vor dem 1.1.2008 bleiben unberücksichtigt. Durch das geplante Gesetz zur Förderung von Wagniskapital sind jedoch Erleichterungen zu erwarten.

    Beispiel: A ist alleiniger Gesellschafter einer GmbH. Er überträgt im Jahr 2007 25 % seiner Anteile an B. Im Jahr 2008 überträgt er weitere 25 % der Anteile an B. Die neue Regelung findet hier keine Anwendung.

Hinweis:
Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Öffnungszeiten:

Montag - Donnerstag: 09:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 13:00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung


Mandanteninformationen
SCHULZ & PARTNER Steuerberatungsgesellschaft mbH | Koch-Gotha-Str. 1 | 18055 Rostock | Tel. 0381 491190