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Schärfere Maßnahmen gegen unerwünschte Telefonwerbung
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen in Zukunft durch das Gesetz zur Bekämpfung der unerlaubten Telefonwerbung mehr Möglichkeiten bekommen, Verträge zu widerrufen, die sie am Telefon abgeschlossen haben. Verträge über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett- und Lotteriedienstleistungen können künftig wie andere Verträge, die Verbraucher im Wege des sogenannten Fernabsatzes über das Telefon geschlossen haben, widerrufen werden.

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Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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