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Neue Regeln beim Bargeldtransfer über die deutsche Grenze
Seit Juni 1998 werden Kontrollen des grenzüberschreitenden Bargeldverkehrs durchgeführt, um Gewinne aus schweren Straftaten aufzuspüren. Durch diese Maßnahme soll die organisierte Kriminalität wirkungsvoller bekämpft werden.

Der Reisende musste bis 14.6.2007 auf Verlangen des Zollbeamten mitgeführte Zahlungsmittel ab 15.000 Euro anzeigen. Mit Datum vom 15.6.2007 wurde der Betrag auf 10.000 Euro reduziert. Dem Bargeld gleichgestellt sind auch Wertpapiere (wie Anleihen, Gewinnanteilscheine, Investmentzertifikate, Schecks und Wechsel), Edelmetalle und Edelsteine, also dem Bargeld ähnliche Wertsachen.

Der Reisende muss angeben, welchen genauen Betrag er mit sich führt, erklären, woher das Geld stammt und wofür es verwendet werden soll. Wenn es nicht sein eigenes Geld ist, muss er angeben, für wen er es transportiert. Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Wer vorsätzlich oder fahrlässig das mitgeführte Bargeld oder die gleichgestellten Zahlungsmittel auf Verlangen der zuständigen Beamten des Zolldienstes oder der Bundespolizei nicht oder nicht vollständig anzeigt, handelt ordnungswidrig.

Die Ordnungswidrigkeit kann bei vorsätzlichem Handeln mit einer Geldbuße bis zu 50 %, bei fahrlässigem Handeln mit einer Geldbuße bis zu 25 % des Betrages oder Wertes der mitgeführten, nicht angezeigten Zahlungsmittel geahndet werden.

In besonders schweren Fällen wird die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 100 % des Betrages oder Wertes der mitgeführten, nicht angezeigten Zahlungsmittel geahndet. Ein besonders schwerer Fall liegt i. d. R vor, wenn der Täter das Zahlungsmittel am Körper, in der Kleidung, im Gepäck, in einem Transportmittel oder sonst auf schwer zu entdeckende Weise verbirgt, bei der Beförderung der Zahlungsmittel eine Schusswaffe oder eine Waffe oder sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand eines anderen durch Gewalt zu verhindern.

Hinweis:
Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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