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Künstlersozialabgabe kann jedes Unternehmen treffen
Seit Juni 2007 prüft die Deutsche Rentenversicherung auch die Abgaben zur Künstlersozialversicherung. Viele Betriebe bezahlten in der Vergangenheit die Künstlersozialabgaben aus Unwissenheit und/oder weil sie sich von dem Begriff haben täuschen lassen, nicht, obwohl sie dazu verpflichtet wären. Denn die Künstlersozialabgabe wird auch bei Unternehmen erhoben, die Werke und Leistungen selbstständiger Künstler und Publizisten gegen Entgelt in Anspruch nehmen. Der Künstler/Publizist und der Auftraggeber stehen in einem ähnlichen Verhältnis wie der Arbeitnehmer zum Arbeitgeber. Daher werden diese Unternehmen an der Finanzierung beteiligt.

Abgabepflichtig sind vor allem diejenigen Unternehmen, die typischerweise als Verwerter künstlerischer oder publizistischer Werke oder Leistungen tätig werden, wie z. B. Verlage, Presseagenturen usw. Aber auch Werbung treibende Unternehmen - und das sind so ziemlich alle Unternehmen - sind davon betroffen. Die Entgelte müssen für unternehmerische Zwecke gezahlt worden sein. Somit ist eine Künstlersozialabgabe für private Aufwendungen des Abgabepflichtigen (z. B. die Musikband auf einer privaten Hochzeitsfeier) nicht zu entrichten.

Aufgrund einer sog. "Generalklausel" kann jedes Unternehmen abgabepflichtig werden, wenn es nicht nur gelegentlich (mehr als drei Veranstaltungen im Jahr) selbstständige künstlerische oder publizistische Leistungen für sich in Anspruch nimmt und damit Einnahmen erzielen will.

Künstlersozialabgaben sind auf solche Zahlungen zu entrichten, die für künstlerische oder publizistische Leistungen gegenüber selbstständigen Künstlern oder Publizisten erbracht werden. Dazu gehören z. B. Musiker, Schauspieler, Maler oder Bildhauer, aber auch selbstständig kreativ Tätige im Bereich der Werbung und des Designs, wie z. B. Webdesigner, Layouter, Texter, Fotografen, Stylisten oder Visagisten.

Die Abgabensätze betragen 2007 = 5,1 % (2002 = 3,8 %, 2003 = 3,8 %, 2004 = 4,3 %, 2005 = 5,8 %, 2006 = 5,5 %)

Wer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, dem drohen hohe Nachzahlungen und Bußgelder. Weitere Informationen erhalten Sie auch im Internet unter http://www.kuenstlersozialkasse.de

Hinweis:
Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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