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Ab 1.1.2009 besteht Krankenversicherungspflicht für alle
Mit der Gesundheitsreform 2007 wurde sichergestellt, dass alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland einen Gesundheitsschutz erhalten. Wer den Versicherungsschutz verloren hat, wird wieder krankenversichert. Dies gilt sowohl in der gesetzlichen (GKV) als auch in der privaten Krankenversicherung.

Die private Krankenversicherung wird versichertenfreundlicher gestaltet und stärker als bislang auf den Wettbewerb ausgerichtet. Dazu gehört die Einführung eines Basistarifs, den alle Versicherungsunternehmen ab 2009 anbieten müssen, sowie die Übertragbarkeit von Alterungsrückstellungen bei einem Tarif oder Versicherungswechsel.

Wer zu spät, zum Beispiel erst, wenn er krank ist, dieser neuen Versicherungspflicht nachkommt, muss nicht bezahlte Beiträge nachzahlen. Denn seit dem 1.4.2007 ist diese neue Versicherungspflicht in der GKV entstanden; die damit verbundene Beitragspflicht beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem kein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall vorliegt. In der privaten Krankenversicherung beginnt die entsprechende Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung, die die Pflegeversicherung einschließt, ab dem 1.1.2009.

Hinweis:
Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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