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Bundesrat fordert Nachbesserungen am geplanten Jahressteuergesetz 2009
In seiner Stellungnahme vom 19.9.2008 schlägt der Bundesrat über 60 Änderungen am geplanten Jahressteuergesetz 2009 (JStG) vor.

Insbesondere die geplante Beschränkung des Vorsteuerabzugs auf 50 % für privat genutzte Firmenfahrzeuge lehnt er strikt ab. Sie stelle nach seiner Auffassung einen Verstoß gegen den Grundsatz der Neutralität der Umsatzsteuer dar und belaste insbesondere kleinere Unternehmen über Gebühr.

Der Entwurf des JStG sieht u. a. vor, dass künftig auch 30 % des Schulgeldes, das für Privatschulen gezahlt wird, die sich im europäischen Wirtschaftsraum befinden, als Sonderausgabe von der Steuer absetzbar sind. Der Sonderausgabenabzug soll dann aber auf einen steuerlich wirksamen Höchstbetrag von 3.000 Euro beschränkt werden. In der ersten Fassung sollte sich dieser Betrag um 1.000 Euro pro Jahr verringern, sodass Eltern, die ihre Kinder auf eine Privatschule gehen lassen, das Schulgeld ab 2011 demnach nicht mehr von der Einkommensteuer absetzen können. Diese Reduzierung um jährlich 1.000 Euro soll nach dem überarbeiteten Entwurf aber nicht mehr stattfinden.

Der Bundesrat empfiehlt nunmehr in seiner Stellungnahme zum JStG den Abzugssatz auf 50 % anzuheben bei gleichzeitiger Absenkung des jährlichen Höchstbetrags auf 2.000 Euro, um die in Deutschland ansässigen oft kirchlich organisierten Privatschulen mit niedrigerem Schulgeld besser zu fördern. Das gilt auch für die Absetzbarkeit des Schulgeldes bei privaten berufsbildenden Ergänzungsschulen wie Wirtschaftsgymnasien, Handels- und Sprachschulen sowie für berufsbildende Ersatzschulen in freier Trägerschaft.

Im weiteren Gesetzgebungsverfahren empfiehlt der Bundesrat auch eine Zusammenfassung der Fördertatbestände, die unter die sog. "haushaltsnahen Dienstleistungen" fallen, sowie eine Anhebung des Fördersatzes von 20 % auf 25 %.

Auch die Einführung eines Faktorverfahrens für den Lohnsteuerabzug von Ehegatten lehnt der Bundesrat wegen fehlender Zweckmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit und Geeignetheit ab. Es ist nach seiner Auffassung mit der Zielsetzung, überflüssige Steuerbürokratie abzubauen, nicht vereinbar.

Änderungen schlagen die Länder unter anderem auch bei den Regelungen zur Abgeltungsteuer, zur Grundsteuer für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, zur Besteuerung von Windkraftanlagen, zur sog. Mantelkaufregelung usw. vor.

Der Bundesrat soll dem Gesetz am 19.12.2008 zustimmen. Erst ab diesem Datum wird man voraussichtlich alle Änderungen kennen.

Wir werden Sie über dieses Informationsschreiben zu den einzelnen Punkten weiter auf dem Laufenden halten, sobald verlässliche Informationen vorliegen.

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