Mandanteninformation
November 2008
Der Abgeltungsteuer mit Vernunft begegnen
Ab dem 1.1.2009 unterliegen die privaten Einkünfte aus Kapitalvermögen bekanntlich der sog. Abgeltungsteuer. Der Steuersatz beträgt 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer - insgesamt somit ca. 28 %. In aller Regel profitieren Steuerpflichtige mit einem höheren Steuersatz als 25 % von der Abgeltungsteuer, Steuerpflichtige mit einem niedrigeren Steuersatz haben aber dadurch keinen Nachteil. Sie können die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen in ihrer Steuererklärung erfassen und mit dem individuellen Steuersatz versteuern.
Mit der Abgeltungsteuer wird ein Systemwechsel vollzogen, bei dem mancher Sparer mit Blick auf sein Depot umdenken und eventuell auch umschwenken muss. Insbesondere zum Jahresende und angeregt durch die Einführung der Abgeltungsteuer sowie die Turbulenzen auf dem Kapitalmarkt wird überlegt, ob die eine oder andere Geldanlage nicht umgeschichtet werden soll. Das wird in manchen Fällen sicherlich sinnvoll sein. Grundsätzlich sollten aber bei einer Geldanlage zunächst die (langfristigen) Renditeaussichten sowie die Sicherheit die entscheidende Rolle spielen. Aber auch die steuerlichen Auswirkungen auf die Erträge dürfen in diesem Zusammenhang nicht außer Acht gelassen werden.
Ab dem 1.1.2009 unterliegen die privaten Einkünfte aus Kapitalvermögen bekanntlich der sog. Abgeltungsteuer. Der Steuersatz beträgt 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer - insgesamt somit ca. 28 %. In aller Regel profitieren Steuerpflichtige mit einem höheren Steuersatz als 25 % von der Abgeltungsteuer, Steuerpflichtige mit einem niedrigeren Steuersatz haben aber dadurch keinen Nachteil. Sie können die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen in ihrer Steuererklärung erfassen und mit dem individuellen Steuersatz versteuern.
Mit der Abgeltungsteuer wird ein Systemwechsel vollzogen, bei dem mancher Sparer mit Blick auf sein Depot umdenken und eventuell auch umschwenken muss. Insbesondere zum Jahresende und angeregt durch die Einführung der Abgeltungsteuer sowie die Turbulenzen auf dem Kapitalmarkt wird überlegt, ob die eine oder andere Geldanlage nicht umgeschichtet werden soll. Das wird in manchen Fällen sicherlich sinnvoll sein. Grundsätzlich sollten aber bei einer Geldanlage zunächst die (langfristigen) Renditeaussichten sowie die Sicherheit die entscheidende Rolle spielen. Aber auch die steuerlichen Auswirkungen auf die Erträge dürfen in diesem Zusammenhang nicht außer Acht gelassen werden.
- Bei den klassischen Anlageformen wie Sparbücher, Sparbriefe,
Festgelder, Anleihen fallen die Erträge bei Steuerpflichtigen mit
einem höheren Steuersatz als 25 % ab dem Jahr 2009 entsprechend höher
aus, weil nicht der persönliche (höhere) Steuersatz zum Tragen
kommt, sondern nur der Abgeltungsteuersatz.
- Durch die Wahl des Ausschüttungstermins und den Einsatz von Stückzinsen
beim Kauf von festverzinslichen Wertpapieren bringen die Erträge
eine bessere Nettorendite. Dazu gehören z. B. Bundesschatzbriefe
Typ B oder Nullkupon-Anleihen, deren Zinsen erst am Ende der Laufzeit
ausgezahlt werden, oder auch Festgeldanlagen, bei denen man die Fälligkeit
in das Jahr 2009 legen kann.
- Aktien sind die eigentlichen Verlierer bei der Einführung der
Abgeltungsteuer. Für Kursgewinne aus Aktien, die nach dem
31.12.2008 gekauft werden, fällt grundsätzlich die
Abgeltungsteuer an - auch wenn sie länger als ein Jahr gehalten
werden. Eine Ausnahme gilt für Kursgewinne aus den Aktien, die bis
zum 31.12.2008 gekauft und nicht binnen Jahresfrist wieder verkauft
werden. Diese Gewinne können auch nach diesem Datum steuerfrei
vereinnahmt werden.
Hinweis:
Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
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