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Der Abgeltungsteuer mit Vernunft begegnen
Ab dem 1.1.2009 unterliegen die privaten Einkünfte aus Kapitalvermögen bekanntlich der sog. Abgeltungsteuer. Der Steuersatz beträgt 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer - insgesamt somit ca. 28 %. In aller Regel profitieren Steuerpflichtige mit einem höheren Steuersatz als 25 % von der Abgeltungsteuer, Steuerpflichtige mit einem niedrigeren Steuersatz haben aber dadurch keinen Nachteil. Sie können die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen in ihrer Steuererklärung erfassen und mit dem individuellen Steuersatz versteuern.

Mit der Abgeltungsteuer wird ein Systemwechsel vollzogen, bei dem mancher Sparer mit Blick auf sein Depot umdenken und eventuell auch umschwenken muss. Insbesondere zum Jahresende und angeregt durch die Einführung der Abgeltungsteuer sowie die Turbulenzen auf dem Kapitalmarkt wird überlegt, ob die eine oder andere Geldanlage nicht umgeschichtet werden soll. Das wird in manchen Fällen sicherlich sinnvoll sein. Grundsätzlich sollten aber bei einer Geldanlage zunächst die (langfristigen) Renditeaussichten sowie die Sicherheit die entscheidende Rolle spielen. Aber auch die steuerlichen Auswirkungen auf die Erträge dürfen in diesem Zusammenhang nicht außer Acht gelassen werden.

  • Bei den klassischen Anlageformen wie Sparbücher, Sparbriefe, Festgelder, Anleihen fallen die Erträge bei Steuerpflichtigen mit einem höheren Steuersatz als 25 % ab dem Jahr 2009 entsprechend höher aus, weil nicht der persönliche (höhere) Steuersatz zum Tragen kommt, sondern nur der Abgeltungsteuersatz.

  • Durch die Wahl des Ausschüttungstermins und den Einsatz von Stückzinsen beim Kauf von festverzinslichen Wertpapieren bringen die Erträge eine bessere Nettorendite. Dazu gehören z. B. Bundesschatzbriefe Typ B oder Nullkupon-Anleihen, deren Zinsen erst am Ende der Laufzeit ausgezahlt werden, oder auch Festgeldanlagen, bei denen man die Fälligkeit in das Jahr 2009 legen kann.

  • Aktien sind die eigentlichen Verlierer bei der Einführung der Abgeltungsteuer. Für Kursgewinne aus Aktien, die nach dem 31.12.2008 gekauft werden, fällt grundsätzlich die Abgeltungsteuer an - auch wenn sie länger als ein Jahr gehalten werden. Eine Ausnahme gilt für Kursgewinne aus den Aktien, die bis zum 31.12.2008 gekauft und nicht binnen Jahresfrist wieder verkauft werden. Diese Gewinne können auch nach diesem Datum steuerfrei vereinnahmt werden.
Anmerkung: Vorsicht ist geboten, wenn allzu eifrige Anlageberater zu massiven Umschichtungen raten. Hier sei ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass einige Berater die Einführung der Abgeltungsteuer als Argument nutzen und Umschichtungen empfehlen, die hohe Gebühren mit sich bringen, und nicht ausreichend über die Risiken der empfohlenen Produkte informieren. Lassen Sie sich in diesem Zusammenhang durch einen institutsunabhängigen Berater oder durch uns beraten.

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Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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