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Steuer-Identifikationsnummer vom Arbeitnehmer bis 31.12.2008 anfordern
Das Jahressteuergesetz 2008 legte u. a. ab 2011 den Ersatz der Papier-Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren fest. Arbeitnehmer brauchen sich dann nicht mehr um die Lohnsteuerkarte zu kümmern. Sie müssen stattdessen dem Arbeitgeber die steuerliche Identifikationsnummer neben dem Geburtsdatum mitteilen. Der Arbeitgeber kann dann die für die Lohnsteuer relevanten Daten beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn elektronisch abrufen.

Um einen reibungslosen Ablauf der Lohnabrechnungen zu gewährleisten, sollten die Steuer-Identifikationsnummern rechtzeitig - möglichst schon bis 31.12.2008 - vom Arbeitnehmer angefordert und in die Abrechnungssysteme eingetragen werden.

Hinweis:
Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Öffnungszeiten:

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