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Reform der Pflegeversicherung zum 1.7.2008
Der Deutsche Bundestag hat am 14.3.2008 das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung beschlossen, dem der Bundesrat am 25.4.2008 zugestimmt hat. Nachfolgend soll in Kürze auf die ab dem 1.7.2008 in Kraft tretenden Änderungen eingegangen werden:

Beitragssatz: Der allgemeine Satz steigt auf 1,95 % (vorher: 1,7 %) bzw. für Kinderlose, die das 23. Lebensjahr bereits vollendet haben, auf 2,2 % (vorher: 1,95 %). Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen diese Beiträge je zur Hälfte, nur der Beitragszuschlag für Kinderlose (0,25 %) ist vom Arbeitnehmer allein zu tragen. Im Bundesland Sachsen gilt - wie bisher - eine abweichende Regelung bei der Verteilung der Beitragslast zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern: Der Arbeitnehmer trägt 1,475 % (bzw. kinderlose Arbeitnehmer nach Vollendung des 23. Lebensjahres 1,725 %) und der Arbeitgeber 0,475 %.

Verbesserungen bei den Leistungen: Mit der Pflegereform werden die unterschiedlichen Leistungsbeträge zunächst in drei Schritten erhöht. Zukünftig wird ab dem Jahr 2014 alle drei Jahre regelmäßig eine Anpassung (Dynamisierung) der Leistungen durch die Bundesregierung geprüft. Einer der Schwerpunkte der Leistungserhöhungen liegt auf dem Bereich der ambulanten Leistungen. Wird die Pflege durch Pflegefachkräfte erbracht, besteht ein Anspruch auf häusliche Pflegehilfe.

Mit der Reform sollen die Leistungen für Demenzkranke, psychisch Kranke und geistig behinderte Menschen verbessert werden. Sie erhalten künftig statt 460 bis zu 2.400 Euro jährlich, auch wenn sie körperlich noch fit sind. Erstmals sollen zudem die Pflegesätze schrittweise erhöht werden.

Im ambulanten Bereich steigen demnach die Leistungen in Pflegestufe eins bis zum Jahr 2012 schrittweise von monatlich 384 auf 450 Euro, in Pflegestufe zwei von monatlich 921 auf 1.100 Euro und in der Pflegestufe drei von 1.432 auf 1.550 Euro. Bei den stationären Pflegesätzen soll die Stufe drei von 1.432 auf 1.550 Euro und von 1.688 auf 1.918 Euro in Härtefällen angehoben werden.

Einführung einer Pflegezeit für Beschäftigte: Ab 1.7.2008 wird für Angehörige von Pflegebedürftigen ein Anspruch auf eine Pflegezeit eingeführt. Bei Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten kann sich ein Arbeitnehmer für die Dauer von bis zu 6 Monaten von der Arbeit freistellen lassen. In dieser Zeit bezieht er kein Gehalt.

Die soziale Absicherung in der Rentenversicherung ist nach Maßgabe des geltenden Rechts gewährleistet. Wo keine anderweitige Absicherung (insbesondere Familienmitversicherung) besteht, gewährt die Pflegeversicherung einen Beitragszuschuss in Höhe des Mindestbeitrages zur Kranken- und Pflegeversicherung. In der Arbeitslosenversicherung gilt für die Pflegezeit eine vergleichbare Rechtslage wie bei der Inanspruchnahme von Elternzeit. Bei der Pflegezeit zahlt die Pflegeversicherung Beiträge zur Fortführung der Versicherung.

Tritt der Pflegefall unerwartet ein, wird den Beschäftigten neben dem Anspruch auf Pflegezeit ein Anspruch auf kurzzeitige Freistellung für bis zu 10 Arbeitstage eingeräumt.

Pflegestützpunkte: Bei dem in der Koalition lange umstrittenen Punkt der Einführung von Pflegestützpunkten sieht der geänderte Gesetzentwurf nun vor, dass diese auf Initiative eines Landes eingerichtet werden können. In den Stützpunkten sollen Bürger Informationen über Pflegeleistungen, -einrichtungen usw. erhalten.

Prüfung für Pflegeeinrichtungen: Die Qualitätsprüfung der Pflegeeinrichtungen wird verschärft. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen wird demzufolge bis Ende 2010 jede Einrichtung mindestens ein Mal und ab 2011 jährlich in der Regel unangemeldet überprüfen. Stärker berücksichtigt werden sollen dabei der Pflegezustand und die Zufriedenheit der pflegebedürftigen Person. Zudem sollen die Ergebnisse veröffentlicht werden. An "gut sichtbarer Stelle, etwa im Eingangsbereich der Einrichtung" sollen ferner eine Zusammenfassung der aktuellen Prüfergebnisse sowie eine leicht verständliche Bewertung in Form einer Ampel oder mit Sternen erfolgen.

Hinweis:
Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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